Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.08.2018

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 68/17   

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https://dejure.org/2018,19677
OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 68/17 (https://dejure.org/2018,19677)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2018 - 12 U 68/17 (https://dejure.org/2018,19677)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 12 U 68/17 (https://dejure.org/2018,19677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301 Abs. 1
    Zulässigkeit eines Teilurteils im Bauprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann wird die Ausführung "unterbrochen"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Unterbrechung der Ausführung beim VOB-Vertrag wenn "keinerlei Tätigkeiten mehr auf der Baustelle" erfolgen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann wird die Ausführung "unterbrochen"? (IBR 2018, 556)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.2002 - VII ZR 270/01

    Voraussetzungen eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 68/17
    Im Rahmen von § 301 ZPO soll nämlich auch eine unterschiedliche Beurteilung von bloßen Urteilselementen, die nicht in Rechtskraft erwachsen, verhindert werden (BGH, Urteil vom 28.11.2002 - VII ZR 270/01, juris).

    Allerdings kann die Gefahr der Widersprüchlichkeit von Entscheidungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in der Berufungsinstanz in geeigneten Fällen dadurch beseitigt werden, dass über die Vorfragen ein Zwischenfeststellungsurteil gemäß § 256 Abs. 2 ZPO ergeht, durch das die Möglichkeit eines Widerspruchs zwischen dem Teilurteil und dem Schlussurteil ausgeräumt wird (BGH, Urteil vom 26.04.2012 - VII ZR 25/11; Urteil vom 28.11.2012 - VII ZR 270/01; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.02.2013 - 5 U 46/12; juris).

  • OLG Frankfurt, 28.04.2017 - 29 U 166/16

    Kündigung des Auftragnehmers wegen verspäteten Abrufs der Bauleistung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 68/17
    Dies ist in jedem Fall gegeben, wenn der Auftragnehmer - wie vorliegend - keinerlei Tätigkeiten mehr auf der Baustelle entfaltet und nichts mehr geschieht, was unter Zugrundelegung der dem Auftragnehmer vertraglich auferlegten Leistungspflichten zur unmittelbaren Leistungserstellung und damit zum Leistungsfortschritt gehört (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 28.04.2017 - 29 U 166/16, juris).
  • BGH, 13.05.2004 - VII ZR 363/02

    Kündigung eines Bauvertrages wegen mehr als drei-monatiger Bauunterbrechung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 68/17
    Allerdings könnte die Klägerin die Ansprüche zu den Klageanträgen zu 2 und 3 auch aus §§ 6 Abs. 7 S. 2, Abs. 6 S. 1 VOB/B herleiten, wenn die Beklagte die Leistung unberechtigt eingestellt hat und sodann - im Anschluss an die höchstrichterliche Rechtsprechung (Urteil vom 13.05.2004 - VII ZR 363/02, juris) bei Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung zulässigerweise - wirksam gemäß § 6 Abs. 7 S. 1 VOB/B gekündigt hat.
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 68/17
    Zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage, auch einer Zwischenfeststellungsklage können zwar einzelne sich aus einem Rechtsverhältnis ergebende Rechte und Pflichten sein, nicht aber bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens (Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 256 Rn. 5; BGH, Urteil vom 19.04.2000 - XII ZR 332/97, juris).
  • BGH, 26.04.2012 - VII ZR 25/11

    Widerklage: Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 68/17
    Allerdings kann die Gefahr der Widersprüchlichkeit von Entscheidungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in der Berufungsinstanz in geeigneten Fällen dadurch beseitigt werden, dass über die Vorfragen ein Zwischenfeststellungsurteil gemäß § 256 Abs. 2 ZPO ergeht, durch das die Möglichkeit eines Widerspruchs zwischen dem Teilurteil und dem Schlussurteil ausgeräumt wird (BGH, Urteil vom 26.04.2012 - VII ZR 25/11; Urteil vom 28.11.2012 - VII ZR 270/01; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.02.2013 - 5 U 46/12; juris).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 46/12

    Unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter; Prozessvoraussetzung für eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 68/17
    Allerdings kann die Gefahr der Widersprüchlichkeit von Entscheidungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in der Berufungsinstanz in geeigneten Fällen dadurch beseitigt werden, dass über die Vorfragen ein Zwischenfeststellungsurteil gemäß § 256 Abs. 2 ZPO ergeht, durch das die Möglichkeit eines Widerspruchs zwischen dem Teilurteil und dem Schlussurteil ausgeräumt wird (BGH, Urteil vom 26.04.2012 - VII ZR 25/11; Urteil vom 28.11.2012 - VII ZR 270/01; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.02.2013 - 5 U 46/12; juris).
  • LG Frankfurt/Oder, 22.03.2017 - 12 O 166/13

    VOB-Vertrag: Auftragnehmerkündigung eines Vertrages über Hangsicherungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 68/17
    Die Berufung der Klägerin und der Drittwiderbeklagten gegen das Teilurteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 22.03.2017, Az. 12 O 166/13, wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - I-12 U 68/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,37587
OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - I-12 U 68/17 (https://dejure.org/2018,37587)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.08.2018 - I-12 U 68/17 (https://dejure.org/2018,37587)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. August 2018 - I-12 U 68/17 (https://dejure.org/2018,37587)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kongruente Deckung bei Begleichung von Mietzinsverbindlichkeiten der Schuldnerin durch einen Dritten bereits bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de

    InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1
    Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines Dritten auf Verbindlichkeiten des Schuldners

  • rechtsportal.de

    InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kongruente Deckung bei Begleichung von Mietzinsverbindlichkeiten der Schuldnerin durch Muttergesellschaft im Rahmen eines Cash-Pools

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfechtbarkeit einer Zahlung als inkongruente Deckung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anfechtbarkeit einer Zahlung als inkongruente Deckung

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtbarkeit einer Zahlung als inkongruente Deckung

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anfechtungsrecht - Anmerkung zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 02.08.2018" von RA/FAHandels-/GesR Dr. Attila Bangha-Szabo, original erschienen in: NZI 2018, 979 - 983.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 2282
  • MDR 2019, 188
  • NZI 2018, 979
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 14 U 165/16

    Insolvenzanfechtung: Direktzahlungen von Mietverbindlichkeiten durch einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 12 U 68/17
    Das kann durch zweiseitige oder dreiseitige, ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung geschehen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.05.2017 - 14 U 165/16, juris Rn. 20).

    (OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.05.2017 - 14 U 165/16, juris Rn. 21) Dies gilt grundsätzlich auch bei formgebundenen Rechtsgeschäften (vgl. BGH, Urt. v. 29.01.2015 - IX ZR 279/13, ZInsO 2015, 559, 562 Rn. 26), weshalb die jeweilige Schriftformvereinbarung nicht entgegensteht.

    Die sich insoweit stellende Rechtsfrage ist zudem höchstrichterlich geklärt, nachdem der Bundesgerichtshof (IX ZR 157/17) in einem Parallelverfahren die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen die Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urt. v. 19.05.2017 - 14 U 165/16, juris) zurückgewiesen hat.

  • OLG Frankfurt, 11.04.2018 - 4 U 189/17

    Insolvenzanfechtung: Vermutung der Zahllungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 S. 2

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 12 U 68/17
    Allein das OLG Frankfurt (Urt. v. 11.04.2018 - 4 U 19/17 [richtig: 4 U 189/17 - d. Red.] ) hat demgegenüber zutreffend das Verhältnis der dortigen Beklagten zur Schuldnerin in den Blick genommen, jedoch gemeint, allein der Umstand, dass die BMPD die Rechnungen der Beklagten für die Schuldnerin bezahlt und die Beklagte dem nicht widersprochen habe, reiche nicht aus, um daraus einen solchen Anspruch der Beklagten herzuleiten.

    Eine Divergenz zu der Entscheidung des OLG Frankfurt (Urt. v. 11.04.2018 - 4 U 19/17 [richtig: 4 U 189/17 - d. Red.] ) liegt nicht vor, denn zu der Frage einer - stillschweigenden - Abänderung der vertraglichen Vereinbarung durch langjährige Praxis, auf die es hier ohnehin nur ankommt, wenn die Beklagte nicht schon in Kenntnis der Zahlungspraxis durch BMPD in den jeweils maßgeblichen Mietvertrag eingetreten ist, hat das Oberlandesgericht keine Stellung bezogen.

  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 287/14

    Insolvenzanfechtung: Deckungsanfechtung einer in kritischer Zeit geschlossenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 12 U 68/17
    Leistet ein Dritter, der nach dem Inhalt seiner Rechtsbeziehungen zu dem Schuldner an sich nichts mit der Erfüllung von dessen Verbindlichkeiten zu tun hat, nicht an den Schuldner, sondern auf dessen Anweisung an einen seiner Gläubiger, so handelt es sich nicht um eine verkehrsübliche Zahlungsweise, sondern im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner um eine der Art nach inkongruente Deckung unabhängig davon, ob ein eigenes Forderungsrecht des Insolvenzgläubigers begründet wurde (BGH, Urt. v. 17.12.2015 - IX ZR 287/14, NZI 2016, 311, 313 Rn. 30; Urt. v. 09.01.2003 - IX ZR 85/02, NJW-RR 2003, 842, 844).

    Einer dreiseitigen Vereinbarung bedarf es nur, wenn der Gläubiger verlangt, dass durch die Kongruenzvereinbarung in seiner Person ein selbstständiges Forderungsrecht gegen den Dritten erzeugt wird; begnügt er sich hingegen mit einer Drittzahlung auf Grund einer vorweggenommenen Zahlungsanweisung an den Dritten, ohne dass für ihn ein eigenes Forderungsrecht gegen den Dritten geschaffen wird, bedarf es lediglich des Abschlusses einer Kongruenzvereinbarung zwischen ihm und dem Schuldner (BGH, Urt. v. 17.12.2015, a.a.O. Rn. 30, 31).

  • LG Düsseldorf, 10.11.2017 - 10 O 498/16

    Insolvenzanfechtung (Deckungsanfechtung) wegen mittelbarer Zuwendungen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 12 U 68/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.11.2017 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (10 O 498/16) abgeändert.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 10.11.2017 (10 O 498/16) die Klage abzuweisen.

  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 279/13

    Insolvenz einer GmbH & Co. KG: Anspruch des Insolvenzverwalters auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 12 U 68/17
    (OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.05.2017 - 14 U 165/16, juris Rn. 21) Dies gilt grundsätzlich auch bei formgebundenen Rechtsgeschäften (vgl. BGH, Urt. v. 29.01.2015 - IX ZR 279/13, ZInsO 2015, 559, 562 Rn. 26), weshalb die jeweilige Schriftformvereinbarung nicht entgegensteht.
  • BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 146/03

    Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 12 U 68/17
    Das OLG Frankfurt hat nicht hinreichend berücksichtigt, dass eine solche Zahlungsweise - nämlich durch Dritte - auch durch eine lange Praxis stillschweigend vereinbart werden kann (vgl. BAG, Urt. v. 21.11.2013 - 6 AZR 159/12, ZInsO 2014, 238, 240 Rn. 15; zur stillschweigenden Abänderung eines Mietvertrages durch lange Übung: BGH, Urt. v. 07.04.2004 - VIII ZR 146/03, NZM 2004, 418, 419; Beschl. v. 29.05.2000 - XII ZR 35/00, NZM 2000, 961, 962).
  • BGH, 29.05.2000 - XII ZR 35/00

    Umfang der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 12 U 68/17
    Das OLG Frankfurt hat nicht hinreichend berücksichtigt, dass eine solche Zahlungsweise - nämlich durch Dritte - auch durch eine lange Praxis stillschweigend vereinbart werden kann (vgl. BAG, Urt. v. 21.11.2013 - 6 AZR 159/12, ZInsO 2014, 238, 240 Rn. 15; zur stillschweigenden Abänderung eines Mietvertrages durch lange Übung: BGH, Urt. v. 07.04.2004 - VIII ZR 146/03, NZM 2004, 418, 419; Beschl. v. 29.05.2000 - XII ZR 35/00, NZM 2000, 961, 962).
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12

    Insolvenzanfechtung - mittelbare Zuwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 12 U 68/17
    Das OLG Frankfurt hat nicht hinreichend berücksichtigt, dass eine solche Zahlungsweise - nämlich durch Dritte - auch durch eine lange Praxis stillschweigend vereinbart werden kann (vgl. BAG, Urt. v. 21.11.2013 - 6 AZR 159/12, ZInsO 2014, 238, 240 Rn. 15; zur stillschweigenden Abänderung eines Mietvertrages durch lange Übung: BGH, Urt. v. 07.04.2004 - VIII ZR 146/03, NZM 2004, 418, 419; Beschl. v. 29.05.2000 - XII ZR 35/00, NZM 2000, 961, 962).
  • BGH, 25.01.2017 - XII ZR 69/16

    Gewerberaummiete: Mündliche Änderung einer formularmäßig vereinbarten sog.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 12 U 68/17
    Dies gilt auch gegenüber einer konkludenten Änderung der Vertragsabreden (vgl. BGH, Beschl. v. 25.01.2017 - XII ZR 69/16, NZM 2017, 189, 190 Rn. 16).
  • BGH, 17.07.2014 - IX ZR 240/13

    InsO § 130 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1, § 142

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 12 U 68/17
    Auch bei der dreiseitigen Vereinbarung kommt es für die Frage der Kongruenz allein darauf an, ob Direktzahlungen des Dritten von dem Schuldner in dieser Weise geschuldet waren (vgl. BGH, Urt. v. 17.07.2014 - IX ZR 240/13, NZI 2014, 762, 764 Rn. 18).
  • BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

  • BGH, 20.01.2011 - IX ZR 58/10

    Insolvenzanfechtung: Direktzahlung des Endmieters an den Vermieter auf Anweisung

  • BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14

    Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten

  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02

    Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente

  • BGH, 10.05.2007 - IX ZR 146/05

    Anfechtbarkeit einer Direktzahlung des Auftraggebers an den Werkunternehmer

  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 24/04

    Anfechtbarkeit der Abtretung von Forderungen des Absenders gegen den Empfänger

  • BGH, 09.11.2017 - IX ZR 319/16

    Insolvenzanfechtung: Passivlegitimation der Betreiberin des Systems zur Erhebung

  • OLG Stuttgart, 28.03.2018 - 3 U 168/17

    Insolvenzanfechtung der Begleichung von Mietzinsforderungen gegen eine insolvente

  • SG Fulda, 04.12.2017 - S 8 U 77/17
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